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   VG Halle, 12.05.2015 - 6 A 39/13 HAL   

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https://dejure.org/2015,22982
VG Halle, 12.05.2015 - 6 A 39/13 HAL (https://dejure.org/2015,22982)
VG Halle, Entscheidung vom 12.05.2015 - 6 A 39/13 HAL (https://dejure.org/2015,22982)
VG Halle, Entscheidung vom 12. Mai 2015 - 6 A 39/13 HAL (https://dejure.org/2015,22982)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 11 BAföG, § 13 BAföG, § 13a BAföG, Art 1 GG, Art 20 GG
    Verfassungsmäßigkeit der BAföG-Höchstförderungssätze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Höchstförderungsbeträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums; Gewährung von Ausbildungsförderung unter Zugrundelegung höherer Bedarfssätze

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Halle, 12.05.2015 - 6 A 39/13
    Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom 09. Februar 2010 (1 BvL 1/09 u.a.) zu den Hartz IV - Regelsätzen entschieden, dass der Gesetzgeber zur Ermittlung des Anspruchsumfanges alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen habe (BVerfG, Urteil vom 09. Februar 2010, 1 BvL 1/09).

    Das Bundesverfassungsgericht führt im Urteil vom 09. Februar 2010 (1 BvL 1/09 u.a., BVerfGE 125, 175-260) aus:.

    Dieser umfasst die Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse ebenso wie die wertende Einschätzung des notwendigen Bedarfs und ist zudem von unterschiedlicher Weite: Er ist enger, soweit der Gesetzgeber das zur Sicherung der physischen Existenz eines Menschen Notwendige konkretisiert, und weiter, wo es um Art und Umfang der Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geht(vgl. BVerfG, Urteil vom 09. Februar 2010, a.a.O.).

    Da das Grundgesetz selbst keine exakte Bezifferung des Anspruchs erlaubt, beschränkt sich - bezogen auf das Ergebnis - die materielle Kontrolle darauf, ob die Leistungen evident unzureichend sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 09. Februar 2010, a.a.O. BVerfGE 82, 60 ).

  • VG Göttingen, 30.10.2003 - 4 A 12/03

    Monatliche Bedarf für Auszubildende an Hochschulen; Zweck des

    Auszug aus VG Halle, 12.05.2015 - 6 A 39/13
    Möglich sind unterschiedliche Konzepte für unterschiedliche Gebiete (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 30. Oktober 2003, - 4 A 12/03 -, juris).

    Es bestehen daher zwischen den Anspruchsberechtigten selbst wie auch gegenüber ihren unterhaltsverpflichteten Angehörigen derartige Unterschiede, die es dem Gesetzgeber gerade vor dem Hintergrund eines weiten Gestaltungsspielraums in Fragen der Ausgestaltung sozialer Sicherungssysteme ermöglichen, Bedarfshöhen auch unterschiedlich festzulegen (vgl. zur Unterscheidung zwischen BAföG- Empfängern und Berechtigten nach Grundsicherungsgesetz: VG Göttingen, Urteil vom 30. Oktober 2003, - 4 A 12/03 -, juris).

  • SG Berlin, 25.04.2012 - S 55 AS 29349/11

    Arbeitslosengeld II - Neubemessung der SGB-2-Regelbedarfe für alleinstehende

    Auszug aus VG Halle, 12.05.2015 - 6 A 39/13
    Sie verweise hierzu auch auf ein Urteil des Sozialgerichtes Berlin vom 25. April 2012 (Az.: S 55 AS 29349/11, Rdnr. 94).

    Es ist insbesondere - entgegen der Auffassung des SG Berlin im Vorlagebeschluss vom 25. April 2012 (Az.: S 55 AS 29349/11, juris Rn. 94), die sich die Klägerin zu eigen macht - nicht davon auszugehen, dass die Leistungen nach dem BAföG hinsichtlich ihres existenzsichernden Charakters nicht den o.g. Anforderungen des BVerfG entsprechen, weil in den Gesetzesmaterialien zur BAföG-Novelle 2010 der grundsichernde Charakter der Leistung nicht erwähnt und ein realitätsgerecht bemessener Leistungsumfang nicht erörtert werde.

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus VG Halle, 12.05.2015 - 6 A 39/13
    Die verfassungsrechtliche Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums muss durch ein Parlamentsgesetz erfolgen, das einen konkreten Leistungsanspruch des Bürgers gegenüber dem zuständigen Leistungsträger enthält... Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 91, 93 ; 99, 246 ; 120, 125 ).".

    Der Umfang dieses Anspruchs kann im Hinblick auf die Arten des Bedarfs und die dafür erforderlichen Mittel jedoch nicht unmittelbar aus der Verfassung abgeleitet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1994, - 1 BvR 1022/88 -, BVerfGE 91, 93 ).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus VG Halle, 12.05.2015 - 6 A 39/13
    "Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 40, 121 ; 45, 187 ; 82, 60 ; 113, 88 ; Urteil vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 u.a. -, juris, Rn. 259).

    Da das Grundgesetz selbst keine exakte Bezifferung des Anspruchs erlaubt, beschränkt sich - bezogen auf das Ergebnis - die materielle Kontrolle darauf, ob die Leistungen evident unzureichend sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 09. Februar 2010, a.a.O. BVerfGE 82, 60 ).

  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93

    BAföG-Volldarlehen

    Auszug aus VG Halle, 12.05.2015 - 6 A 39/13
    Die Situation der Förderungsberechtigten nach dem BAföG ist insoweit nicht vergleichbar mit den Leistungsberechtigten nach dem SGB II. So sind die Regelungen des BAföG über Förderungsvoraussetzungen sowie Art, Höhe und Dauer der Leistungen auf die besondere Lebenssituation der Studierenden zugeschnitten, die auf öffentliche Hilfe bei der Finanzierung ihre Studiums angewiesen sind (BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 1997, - 1 BvL 5/93 -, juris).
  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

    Auszug aus VG Halle, 12.05.2015 - 6 A 39/13
    Das Grundgesetz schreibt ihm dafür keine bestimmte Methode vor (ebenso bei grundrechtlichen Schutzpflichten vgl. BVerfGE 46, 160 ; 96, 56 ; 115, 118 ); er darf sie vielmehr im Rahmen der Tauglichkeit und Sachgerechtigkeit selbst auswählen.
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VG Halle, 12.05.2015 - 6 A 39/13
    Das Grundgesetz schreibt ihm dafür keine bestimmte Methode vor (ebenso bei grundrechtlichen Schutzpflichten vgl. BVerfGE 46, 160 ; 96, 56 ; 115, 118 ); er darf sie vielmehr im Rahmen der Tauglichkeit und Sachgerechtigkeit selbst auswählen.
  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

    Auszug aus VG Halle, 12.05.2015 - 6 A 39/13
    Das Grundgesetz schreibt ihm dafür keine bestimmte Methode vor (ebenso bei grundrechtlichen Schutzpflichten vgl. BVerfGE 46, 160 ; 96, 56 ; 115, 118 ); er darf sie vielmehr im Rahmen der Tauglichkeit und Sachgerechtigkeit selbst auswählen.
  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 5/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit der Höhe des Sozialgeldes

    Auszug aus VG Halle, 12.05.2015 - 6 A 39/13
    Die Kammer legt das Vorbringen der Klägerin dabei nach § 88 VwGO dahingehend aus, dass sie (lediglich) die Gewährung höherer als der ihr bereits gewährten Höchstförderungsbeträge nach § 13 BAföG beantragt (zur Zulässigkeit einer entspr. Antragstellung vgl. u.a. BSG, Vorlagebeschluss vom 27. Januar 2009, - B 14 AS 5/08 R -, juris, zu höheren Leistungen nach SGB II).
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

  • BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96

    Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2017 - 7 A 10910/17

    Anrechnung, anrechnungsfreier Betrag, Antrag, Antragserfordernis, Ausbildung,

    Das Verwaltungsgericht führt in der angegriffenen Entscheidung hierzu aus, dass es eine verfassungswidrige Benachteiligung der Klägerin, insbesondere einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht erkenne, und verweist mit dem Zusatz "hierzu ausführlich" auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 12. Mai 2015 - 6 A 39/13 - (juris).
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